Anpassungen des Leerstandspuffers für zukünftige Investitionsobjekte

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Die Crowdhouse AG erhöht ab sofort bei der Finanzierung von Liegenschaften den budgetierten Leerstandspuffer. Der Leerstandspuffer wurde bis anhin mit 0.5 – 1.5% –je nach Standort – bemessen. Ab sofort sind für sämtliche Finanzierungen Leerstandspuffer in der Höhe zwischen 3 und 5% vorgesehen. Die Massnahmen folgen einen strategischen Entscheid, die für einen Investitionsentscheid grundlegende Kalkulation noch konservativer und nachhaltiger zu machen.

Der neue Leerstandspuffer wird bei allen Liegenschaften, die nach dem 24.01.2018 online geschaltet werden, implementiert. Für diejenigen Liegenschaften, die vor diesem Datum zur Finanzierung ausgeschrieben wurden bzw. deren Finanzierung bereits abgeschlossen ist, bleibt die in der ursprünglichen Kalkulation bemessene Höhe massgebend. Dazu erklärt Robert Plantak, CEO der Crowdhouse AG:

«Die Erhöhung des Leerstandspuffers in der Kalkulation ist eine strategische Vorsichtsmassnahme, die der weiteren Stabilisierung und Sicherheit unseres Produktes und einem adequatären Investitionsentscheid unter aktualisierten Bedingungen dient. Wir sind der Überzeugung, dass die Leerstandspuffer für die bisher online gebrachten Liegenschaften angemessen und realistisch sind. Die neue Bemessungsgrundlage implementiert einenPuffer, der bis zu dreimal Höher ist, als der aktuelle Durchschnittsleerstand in der Schweiz.»

Der Leerstandspuffer ist einer der wesentlichen Bestandteile der Finanzauflistung, die wir bei der Finanzierungsausschreibung für jede Liegenschaft transparent offenlegen. Wird dieser budgetierte Leerstandspuffer in der Folge nicht benötigt wird, wird er als Überschuss dem jeweiligen Überschusskonto der Liegenschaft zu Gunsten der Miteigentümer zugeführt.

 



 

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